Gute Gründe für eine Sozialgenossenschaft

 

In der Gemeinschaft erfolgreich

 

Das Genossenschaftsprinzip lautet "Hilfe zur Selbsthilfe". Und genau das ist der Unterschied zu vielen anderen Rechtsformen. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichzeitig Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber. Diese gegenseitige Förderung der Mitglieder (sog. Förderprinzip) macht eine Genossenschaft aus.

 

 

 

Wer mitmacht, profitiert!

 

Wer sich an einer Genossenschaft beteiligt, profitiert auch. Das gemeinsam Erwirtschaftete kommt unmittelbar den Mitgliedern bzw. dem Zweck der Genossenschaft zugute und nicht etwaigen Investoren oder Dachorganisationen. Die unterschiedlichen Fähigkeiten der Mitglieder und auch finanziellen Mittel werden so genutzt, dass im Idealfall jedem Mitglied daraus ein finanzieller wie auch ideeller Vorteil erwächst.

 

 

 

Gleiches Stimmrecht für Alle!

 

Eine Genossenschaft ist äußerst demokratisch: Jedes Mitglied hat - unabhängig von den eingebrachten Kapitalanteilen - das gleiche Stimmrecht. Auch zur Lösung von Aufgaben mit starken gegensätzlichen Interessen eignet sich eine Sozialgenossenschaft besonders gut. Allerdings kann die umfassende Teilhabe an der Entscheidungsfindung die Mitglieder auch vor Herausforderungen stellen. Aber genau das macht eine Demokratie aus.

 

 

Einfacher Ein- und Austritt der Mitglieder

 

Jeder kann teilhaben, jeder kann ganz einfach wieder austreten. Das ist bei einer Genossenschaft möglich. Sie ist nicht wie etwa die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an ihre Mitglieder gebunden. Allerdings muss die Mindestmitgliederzahl von drei Personen durchgehend vorhanden sein.

 

 

Kein Mindestkapital nötig

 

Eine Genossenschaft braucht kein Mindestkapital. Das ist gerade für Neugründer, die nicht so viel Kapital mitbringen, von entscheidender Bedeutung.

 

 

 

Hohe wirtschaftliche Sicherheit

 

Obwohl die Genossenschaft kein Mindestkapital vorsieht, ist dennoch die Haftung auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Somit ist trotz Risikobegrenzung eine anfängliche Kapitalaufbringung - abgesehen von den anfallenden Gründungskosten - nicht notwendig.

 

(Quelle: https://www.sozialgenossenschaften.bayern.de/wasist/vorteile/index.php)