VON DER GASTSTÄTTE ZU EINEM HAUS FÜR DIE BÜRGER

Tritt der Genossenschaft bei!


Die notwendigen Anteile zum Erwerb der Gaststätte sind erreicht. Die Planung des Umbaus und die Beantragung der Zuschüsse ist in vollem Gange. Jeder zusätzlich Anteil wird für die Umsetzung gebraucht.

 

  • Ein Genossenschaftsanteil kostet 250,- Euro.
  • Jeder kann so viele Anteile erwerben, wie er im Rahmen seiner Möglichkeiten und seines Engagements ermöglichen kann.
  • Für den Beitritt lade die Beitritteserklärung herunter und fülle sie entsprechend aus und sendet ihn uns zu. Der Betrag muss dann auf das Genossenschaftskonto eingezahlt werden.
  • Wer keine Anteile erwerben will, kann auch gerne Spenden:

Bitte überweisen Sie Ihren Beitrag auf

das Konto der Volksbank Uetze Hannover:
IBAN: DE18 2519 0001 0937 9592 00 BIC: VOHADE2HXXX


 


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Beitrittserklärung zur Genossenschaft
Beitrittserklaerung.pdf
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Fragen & Antworten

 

  1. Welchen Status hat eine Genossenschaft?
    Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, ihre gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen durch gemeinsamen (Geschäfts-)Betrieb zu fördern.
  2. Warum soll dieses Konstrukt gewählt werden?
    Eine Genossenschaft mit Bürgerbeteiligung unterstützt den Erwerb und Betrieb der Gaststätte „Zum Bahnhof“. Nach dem Motto: „Was Einzelne nicht schaffen, dass schaffen Viele“ wäre ein Erhalt dieses sozialen und kulturellen Treffpunktes ansonsten nicht möglich.
  3. Wer kann Anteile kaufen ?
    Natürliche und juristische Personen.
  4. Wie teuer ist ein Anteil?
    Ein Anteil soll EURO 250,- betragen.
  5. Wie lange kann gezeichnet werden?
     Wenn die Mindestsumme von 150.000 € erreicht wurde, können auch weiterhin Anteile gezeichnet werden.
  6. Kann ich als „Paar“ Anteile zeichnen?
    Nein. Sie müssen sich entscheiden, wer diesen Anteil erwirbt. Jeder Ehepartner kann jedoch einen eigenen Anteil erwerben.
  7. Wenn ich mich als Firma beteiligen will?
    Das wird über Genossenschaftsanteile (juristische Person) möglich sein oder eine quittungsfreie Spende.
  8. Kann ich mehrere Anteile erwerben?
    Ja, es können (gerne) mehrere Anteile je, 250,- Euro erworben werden.
  9. Habe ich bei mehrere Anteilen auch mehrere Stimmen in der Genossenschaftsversammlung?
    Nein, das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass – unabhängig von der Anzahl der Anteile – nur 1 Stimme möglich ist.
  10. Gibt es eine Obergrenze für die Zeichnung von Anteilen?
    Nein. Es kann erst einmal unbegrenzt gezeichnet werden.
  11. Können Kinder bzw. Minderjährige Anteile zeichnen?
    Ja. Sie können durch die Erziehungsberechtigten auf ihren eigenen Namen Anteile erwerben.
  12. Welches Stimmrecht haben minderjährige Genossen?
    Das Stimmrecht wird bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.
  13. Was passiert mit dem Anteil im Todesfall?
    Der Anteil wird im Rahmen der Erbfolge vererbt.
  14. Kann ich meinen Anteil auch wieder zurückbekommen?
    Ja. Es gibt eine Sperrfrist von 2 Jahren. Danach kann, wenn die Liquidität der Genossenschaft ausreicht, der Anteil ausbezahlt werden.
  15. Gibt es eine Nachschusspflicht?
    Nein, kein Genosse ist verpflichtet, weitere Liquidität in die Genossenschaft zu geben.
  16. Kann ich meinen Anteil verschenken?
    Ja. Der Vorstand muss dies auf Antrag genehmigen.
  17. Wer kommt in den Aufsichtsrat?
    Der Aufsichtsrat wird durch die Genossenschaftsversammlung gewählt.
  18. Wer wird Vorstand?
    Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt.